Seit dem 15.02.2024 sind Beantragungen wieder möglich (über Artikel 38 der AGVO).
Aktuelles : Die BAFA-Förderung wurde im Februar 2024 novelliert. Es profitieren von diesem Zuschuss kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht mehr größere Unternehmen (GU).
Die Energiewende lebt zum großen Teil vom Energiesparen. Zwar sind Kaeser-Kompressoren „für ein ganzes Leben gebaut“ – und in manch einer mittelständischen Druckluftstation tut auch noch das eine oder andere hochbetagte „Schätzchen“ dank treuer Pflege und regelmäßiger Wartung klaglos Dienst. Doch seien wir ganz ehrlich: In Sachen Energieeffizienz sind ihre modernen Nachfolger ein großes Stück weiter. Das „Aber“, was nun häufig kommt lautet meistens: „Aber neue Kompressoren kosten richtig Geld.“
Hocheffiziente Querschnittstechnologien laut BAFA sind :
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger (Kompressoren) im Austausch gegen Altanlage
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen als Nachrüstung
- Ersatz einer übergeordneten Steuerung / Druckluftmanager SAM 4.0
Die Voraussetzungen für die Förderung von 20% bis 25% der Gesamt-Investitionssumme besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Wer schnell ganz genau und bis ins Detail darüber Bescheid wissen möchte, ob und wie an die genannten Fördergelder zu kommen ist, und welche Nachweise zu deren Erlangung vorzuweisen sind, spricht uns direkt an unter der Telefonnummer 06172 - 86 86 411.
Zögern Sie nicht. Sprechen Sie uns am besten heute noch an.
Beispiele: „Querschnittstechnologien Modul 1“
Was wird gefördert?
Der Investitionszuschuss beträgt für Maßnahmen aus Modul 1 :
- 20% für mittlere (bis 250 Mitarbeitende) und 25% für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende).